Wenn dann noch die StVO entsprechend - und für die Kommunen handhabbar! - angepasst wird, ist die Tür juristisch zumindest einen Spalt breit geöffnet für die Verkehrswende. Viele, auch wir, hatten sich mehr erhofft, mehr Spielraum für die Kommunen. Aber die vorliegende Reform ist ein Fortschritt - und ein Paradigmenwechsel: Nicht mehr der ungestörte (Auto-!)Verkehrsfluss ist (neben der Sicherheit) oberstes Gebot der Verkehrsplanung, jetzt dürfen gleichberechtigt auch Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz sowie Städtebau berücksichtigt werden. Städte und Gemeinden müssen nicht erst auf den ersten schweren Unfall, auf den ersten Verkehrstoten warten, um zu handeln, etwa, um Tempo 30 anzuordnen oder eine Fahrradspur einzurichten. Auch die Parkraumbewirtschaftung wird erleichtert - im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Gehwegparken ist das eine wichtige Nachricht!
13. Juni 2024