Es war ein Urteil mit Signalwirkung: In letzter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht im Juni entschieden, dass Kommunen „bei einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung“ gegen das Gehwegparken vorgehen müssen. Sie dürfen dabei zunächst ein Parkkonzept erarbeiten und darin auch Prioritäten für die am stärksten betroffenen Quartiere festlegen. Anwohnende haben also keinen Anspruch auf ein unmittelbares Einschreiten vor der eigenen Haustür. Aber die Städte und Gemeinden müssen handeln, sie können das Problem nicht einfach aussitzen (wie bislang so oft). Nichtstun ist keine Option.
Was heißt das jetzt für die Kommunen? Und für die Anwohnenden?
Darüber wollen wir reden beim Digitalen Dienstag extra im August. Anstelle der üblichen Sommerpause haben wir dieses hochaktuelle Thema eingeschoben. Am 6.8. diskutieren Dr. Michael Frehn und Christof Tielker (Parkraum-Experte der Planersocietät) von 16 bis 17 Uhr über das Urteil und seine Folgen. Lorenz Redicker moderiert.
Wir würden uns freuen, Sie beim Digitalen Dienstag am 6. August virtuell begrüßen zu können.
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30. Juli 2024