Seit dem 11. Oktober gilt nun endlich die neue Straßenverkehrsordnung. Sie gibt den Kommunen einen Spalt mehr Freiheit. Was mit der Änderung von StVO (und vorgelagert des Straßenverkehrsgesetzes) möglich ist, haben wir in einem Artikel unserer Bürozeitschrift Projektskizzen aufgeführt, die in den nächsten Tagen gedruckt wird. Hier gibt es den Artikel schon exklusiv 😉. Im besten Falle sehen die Städte und Gemeinden die StVO-Novelle als Aufruf zur Umsetzung nachhaltiger Verkehrskonzepte.
Viele Kommunen werden die neue Handlungsfreiheit vermutlich erst ausnutzen wollen, wenn die zugehörigen Verwaltungsvorschriften aktualisiert sind. Dafür gibt es allerdings keinen Zeitplan, und mit Blick auf den Umstand, dass es schon von der parlamentarischen Verabschiedung der StVO-Novelle (im Juli) bis zu deren Inkrafttreten geschlagene drei Monate gedauert hat, sollten die Städte und Gemeinden vielleicht auch nicht noch einmal so lange zuwarten (was auch viele Experten empfehlen). Gerade, wenn es um die Sicherheit geht. "Die Zeiten, in denen erst Unfälle geschehen müssen, um einen Radweg einzurichten, sind vorbei", freut sich der ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. - hoffentlich zurecht.
15. Oktober 2024