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Fußverkehrs-Checks in NRW: Jetzt bewerben!

Nordrhein-Westfalen sucht wieder 12 Kommunen für die Fußverkehrs-Checks. Bewerbungen sind noch bis zum 27. Februar möglich.

Die Fußverkehrs-Checks (FVC) NRW bieten die Chance, in die Förderung des Fußverkehrs einzusteigen oder zu vertiefen. Kommunen können ihr Engagement in der Fußverkehrsförderung öffentlichkeitswirksam darstellen. Die Bürger:innen werden intensiv eingebunden, gemeinsam mit Verwaltung, Politik und weiteren Interessengruppen erörtern sie die Situation des Fußverkehrs in der Kommune – direkt an Ort und Stelle, am konkreten Beispiel. Erstmals in NRW erhalten Kommunen, die bereits während des Projektes erste Maßnahmen umsetzen, zusätzlich die Chance auf eine kostenlose Visualisierung eines Straßenraumes.

Die möglichen Themen eines FVC sind vielfältig: Mal geht es um die Aufenthaltsqualität, mal um den ruhenden Verkehr, um die sichere Gestaltung von Querungen, die Anbindung zu Haltestellen oder um die Barrierefreiheit.

Die Fußverkehrs-Checks werden wie in den Vorjahren vom Zukunftsnetz Mobilität NRW (ZNM) angeboten. Die Planersocietät und das Planungsbüro Via unterstützen die Kommunen professionell, bereiten den FVC vor, moderieren und werten ihn aus. Im Ergebnis gibt es neben einem Status-quo-Bericht zum Fußverkehr einen Maßnahmenplan mit Prioritäten sowie Anregungen und Hinweise für eine Verstetigung der Fußverkehrs-Förderung. Die Fußverkehrs-Checks werden zu 100 Prozent gefördert, vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Bewerben können sich wie immer alle Mitgliedskommunen des ZNM, und zwar digital auf den Seiten des Zukunftsnetzes. Eine Jury entscheidet über die Auswahl der 12 Kommunen.

12. Februar 2026