Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat Ende Januar die erste landesweite Fußverkehrsstrategie vorgestellt. Damit erhält die Fußverkehrsförderung im Südwesten nun einen politischen Rahmen und neue Impulse.
„Mehr Fußverkehr bedeutet mehr selbstständige Mobilität, mehr Bewegung, Gesundheitsfürsorge und mehr Lebensqualität für alle“, sagte Minister Hermann bei Vorstellung der Strategie. „Die Lebensqualität in den Städten und Dörfern hängt unmittelbar mit der Attraktivität und Sicherheit des öffentlichen Raumes für Fußgängerinnen und Fußgänger zusammen.“
Besonderes Augenmerk auf die Kinder
Ein besonderes Augenmerk der Fußverkehrsstrategie liegt auf der eigenständigen Mobilität der Kinder. Sie sollen ihren Weg zur Schule wieder sicher und selbstständig meistern können; umgekehrt will das Land die Anzahl der Elterntaxis bis 2030 halbieren. Neben den Schulwegen fokussiert sich die Strategie auf die Gestaltung lebendiger Ortsmitten und die Schaffung durchgängiger Netze von Hauptfußwegen. Dabei setzt das Land auf spürbare Verbesserungen im öffentlichen Raum. Gehwege sollen konsequent breit genug gestaltet werden, um Begegnungen ohne Ausweichen zu ermöglichen. Zudem verfolgt Baden-Württemberg das Ziel, landesweit deutlich mehr Zebrastreifen für sichere Querungen zu schaffen und die Wartezeiten für Gehende an Ampeln spürbar zu verkürzen.
Wie fußgängerfreundlich Straßen und Wege sind, entscheidet sich überwiegend vor Ort. Das Land Baden-Württemberg unterstützt deshalb Städte und Gemeinden durch attraktive Förderprogramme bei Planungen und beim Ausbau der Infrastruktur.
AGFK-BW mahnt Konkretisierungen an
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) begrüßte die Fußverkehrsstrategie ausdrücklich. Bessere Bedingungen für den Fußverkehr seien eine Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und förderten Barrierefreiheit und Gesundheit. Zugleich mahnte die AFGK-BW aber notwendige weitere Konkretisierungen an , damit Verwaltungen die Inhalte rechtssicher und flächendeckend umsetzen können. Es brauche klare Kriterien und Umsetzungsregeln – etwa Verwaltungsvorschriften (VwV) oder Erlasse –, damit gute Ziele nicht im Alltag an Unsicherheiten scheiterten.
Hier die Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zur Fußverkehrsstrategie.
Und hier die PM der AGFK-BW zum Thema.
27. Februar 2026