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Rechtsrahmen für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen

Die jüngste Novelle des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Kommunen die digitale Parkraumkontrolle und damit den Einsatz von Scan-Fahrzeugen.

Der Bundesrat hat am 8. Mai das fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Es schafft unter anderem einen bundeseinheitlich einheitlichen Rechtsrahmen für die Nutzung von Scan-Fahrzeugen. In vielen europäischen Städten sind Scan-Fahrzeuge seit einiger Zeit schon Teil des Alltags, in Deutschland war der Einsatz bisher rechtlich stark eingeschränkt. Die übliche Kontrolle durch Personal, das zu Fuß unterwegs ist, ist kostenintensiv und aufwändig.

In Baden-Württemberg erlaubte das Landesmobilitätsgesetz seit gut einem Jahr den Einsatz von Scan-Fahrzeuge. Ein Pilotprojekt in Heidelberg zeigte deutliche Effizienzgewinne gegenüber der herkömmlichen Parkraumüberwachung; die Scan-Fahrzeuge konnten zwölfmal so viele Fahrzeuge erfassen wie bei der Kontrolle zu Fuß. Der damalige Verkehrsminister Winfried Hermann resümierte im Anschluss: „Falschparken lohnt sich nicht. Mit der engmaschigen Kontrolle durch die Scan-Fahrzeuge sorgen wir dafür, dass Rettungswege, Fahrradstreifen und Fußwege frei bleiben. Damit beseitigen wir eines der größten Unfallrisiken in Innenstädten.“

Was die bisherigen Pilotprojekte auch zeigen: Der Einsatz der Scan-Fahrzeuge und die Auswertung der dabei gewonnenen Daten erlaubt es, gezielt Maßnahmen zu prüfen, die vor allem die Sicherheit von zu Fuß Gehenden, Radfahrer:innen und Mobilitätsbeeinträchtigten zu erhöhen. Zudem beeinträchtigt Falschparken vielfach auch die Sicherheit von Schulwegen oder behindert Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge. Über den konkreten Einsatz entscheiden letztlich Politik und Verwaltung. Nebenbei führt effektive Parkraumüberwachung letztlich auch zu einer höheren Parkraumverfügbarkeit für alle, die berechtigt einen Parkplatz suchen.

Der Thinktank Agora Verkehrswende erklärt, wie Städte, Gemeinden und Landkreise die Technologie für digital unterstützte Parkraumkontrollen einführen können. Voraussetzung ist meist ein Parkraummanagement. Hier ist die Planersocietät gern behilflich, wir haben in diesem Themenfeld in den vergangenen Jahren viele Erfahrungen sammeln dürfen und können.

Übrigens hat Winfried Hermann am 8. Mai im Bundesrat seine letzte Rede als Landesverkehrsminister halten dürfen.

18. Mai 2026