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Fußverkehrs-Checks NRW: Kommunen können sich bewerben

In Nordrhein-Westfalen können sich interessierte Kommunen ab sofort für die Fußverkehrs-Checks 2023 bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 24. Februar 2023. Ausgewählt werden wie im Vorjahr 12 Kommunen, teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Zukunftsnetzes Mobilität NRW.

Mit den Fußverkehrs-Checks (FVC) können Städte und Gemeinden den Fußverkehr vor Ort fördern und dabei zugleich die Bürger:innen einbinden. Seit 2019 schreibt das Zukunftsnetz die Checks in NRW aus; sie haben sich schnell zum beliebten Werkzeug für die Bürgerbeteiligung entwickelt.

Das Besondere an den FVC ist ihr Format. Gemeinsame Workshops und Begehungen bringen Bürger:innen, Verwaltung und Politik zusammen, um das Gehen in der Kommune attraktiver zu machen. Zwei Begehungen auf zuvor abgestimmten Routen bilden das Kernstück der FVC.

Die Fußverkehrs-Checks NRW sind ein Angebot des Zukunftsnetzes Mobilität NRW, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung. Nach den Begehungen vor Ort folgen eine Stärken-Schwächen-Analyse. Gemeinsam erarbeiten Bürger:innen und Expert:innen anschließend einen Maßnahmenplan mit Prioritäten.

Die Planungsbüros Planersocietät und Via begleiten diesen Prozess mit viel Erfahrung. Sie fassen die Ergebnisse am Ende zu Handlungsempfehlungen für die Kommunen zusammen.

Details zu den Wettbewerbsbedingungen finden Sie hier.

15. Januar 2023