Für 10 Prozent ist die Barrierefreiheit im Verkehr sogar unentbehrlich, für 100 Prozent ist sie komfortabel. Barrierefreiheit betrifft also viele Menschen, viel mehr, als gemeinhin als Personen mit Behinderung betrachtet und anerkannt sind. Das sind zum Beispiel Menschen, die nur temporär in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wie Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, Kranke, Schwangere oder Personen mit Gepäck; aber auch Senior:innen mit Rollator. Hinzu kommt: auch Kinder und Jugendliche sowie ältere Personen haben besondere Anforderungen an die Verkehrsplanung, andere als die (vermeintliche) Mehrheitsgesellschaft meist im Blick hat.
Nicht kleinreden darf man die noch einmal besonderen Bedürfnisse der genannten 10 Prozent: Barrierefreiheit ist für acht Millionen Menschen allein in Deutschland Grundvoraussetzung, um überhaupt am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Auch deshalb ist die gesetzliche Vorgabe, dass Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen seit Anfang 2022 vollständig barrierefrei zugänglich sein müssen, und das überall in Deutschland, mehr als ein netter Wunsch, vielmehr Notwendigkeit – eine, die dennoch vielfach übergangen wird. Auch deshalb sind zugeparkte Fußwege, versperrte Gehwegabsenkungen kein Kavaliersdelikt, bei dem man die Augen zudrücken dürfte. Dass sich an diesen Zuständen etwas ändert, daran arbeiten auch wir, die Planersocietät.
Im Sinne einer „Mobilität für alle“ ist Barrierefreiheit ein umfassendes und hochaktuelles Thema, eines, dass in allen Verkehrsplanungen mitgedacht werden muss. Nicht nur beim ÖPNV, wo die Barrierefreiheit zwingend in allen Nahverkehrsplänen aufzuführen ist, nicht nur im Fußverkehr, wo die Anforderungen und Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen grundsätzlich denen aller zu Fuß Gehenden entsprechen. Danach handelt die Planersocietät, die Verkehr immer integriert und inklusiv gedacht hat. Und das seit 30 Jahren.
5. September 2024