Der Verkehrsgerichtstag von Goslar hat den Fußverkehr entdeckt. Und fordert Dinge, für die wir uns schon länger stark machen.
Der Fußverkehr solle „als gleichberechtigte Verkehrsart“ anerkannt werden, „die Attraktivität des Fußverkehrs ist zu steigern“, empfiehlt die Fachtagung, außerdem: „Die Anzahl der Unfälle mit Fußgängern muss deutlich gesenkt werden.“Diese Forderungen sind so eindeutig, dass man über den Titel des Arbeitskreises VI, in dem das Thema behandelt wurde, hinwegsehen kann: „Fußgänger im Straßenverkehr – Opfer oder Täter?“ Das ist zumindest irritierend, wo doch die zu Fuß Gehenden die schwächsten Verkehrsteilnehmenden sind. Die zudem bei Regelverstößen meist nur sich selbst gefährden. Und nur ein Viertel der Unfälle mit Gehenden werden von diesen selbst verursacht. Sie dann als Täter zu klassifizieren – nun ja.
Der Arbeitskreis hat zahlreiche Ideen, wie seine Empfehlungen umgesetzt werden können: Mehr Platz für zu Fuß Gehende, durchgängige und barrierefreie Fußwegenetze, mehr sichere Querungen, das Parken an Querungsstellen und in Sichtfeldern unterbinden, Fuß- und Radwege möglichst voneinander trennen. Und, last, not least: Kontrolldichte und Sanktionsniveau sollten erhöht, Regelverstöße konsequent geahndet werden.
Vieles von dem, was der Verkehrsgerichtstag nun fordert, empfehlen auch wir schon in Fußverkehrs- und Mobilitätskonzepten. Oder es ist Ergebnis von Fußverkehrs-Checks. Schön, dass die Juristen hier mit uns auf einer Linie sind.
Der Verkehrsgerichtstag hat übrigens auch konkrete Forderungen an den Bundesgesetzgeber formuliert: Kommunen sollten weitere Freiheiten für Tempo 30 erhalten, Bremsassistenten in Autos verpflichtend werden. Auch das würde das Zufußgehen attraktiver machen – und unsere Arbeit erleichtern.
Mehr zum 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag gibt es hier. Und hier finden Sie die Referate zum Thema Fußverkehr.
31. Januar 2025