Die neue FöRi-MM – die 2. Novelle - gilt seit dem 1. Juli 2025. Förderfähig sind seither Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (SUMP), Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen, Maßnahmen des Mobilitätsmanagements, Einführung von Sharing-Diensten und Maßnahmen zur Förderung von nachhaltiger Logistik. Die Durchführung und Evaluation von Verkehrsversuchen (auf Grundlage von §45 Abs. 1, Satz 2 Nr. 6 StVO) ist neu in das Förderprogramm aufgenommen worden. Nicht mehr genannt werden in der FöRi-MM hingegen unter anderem Quartiersgaragen und wissenschaftliche Studien; somit fallen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger.
Gefördert werden neben Kommunen, Kreisen und kommunalen Unternehmen auch Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. Sie können ihre Projektanträge bei den jeweiligen Bezirksregierungen einreichen, die auch eine vorherige Beratung anbieten, um die Förderfähigkeit zu prüfen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Darüber hinaus sind für einzelne Fördervorhaben Höchstsätze festgelegt.
Einzelheiten sind der Förderrichtlinie selbst zu entnehmen.
Informationen zur FöRi-MM gibt es auch auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg.
18. August 2025