Bislang dürfen Schutzstreifen nur angeordnet und markiert werden, wenn der Kfz-Verkehr die Schutzstreifen nur selten in Anspruch nehmen muss und sich zwei Pkw gefahrlos begegnen können. Das erfordert eine mindestens 4,5 m breite Kernfahrbahn. Der Erlass aus dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erlaubt jetzt, je nach Kfz-Verkehrsstärke, innerörtliche Schutzstreifen auch auf einer nur 3,5 m breiten Kernfahrbahn. Zulässig sind sie nur, sofern höherwertige Radverkehrsführungen (etwa bauliche Radwege oder auch Schutzstreifen auf Kernfahrbahnen <4,5 m) nicht möglich sind. Einseitige Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn sollen aus Verkehrssicherheitsgründen in NRW nicht zum Einsatz kommen.
Anordnung soll Lücken schließen
Die Anordnung von Schutzstreifen bei schmaler Kernfahrbahn soll insbesondere innerörtliche Lücken im Radverkehrsnetz schließen oder die gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr auflösen. Sie sollen aber die Ausnahme bleiben, im Erlass heißt es, sie könnten „im Einzelfall und unter bestimmten Randbedingungen zweckdienlich sein“.
Der Erlass dürfte eine gute Nachricht für viele Planer:innen sein. Viele Mindestmaße für Radverkehrsanlagen sind in den vergangenen Jahren gewachsen – der verfügbare Straßenraum selbstredend nicht. Hinzu kommt, dass in immer mehr Kommunen die Politik nicht mehr bereit ist, in größerem Maße auf Kfz-Stellflächen am Straßenrand zu verzichten. Im Erlass heißt es nun, innerörtliche Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn „dürfen auch nicht angeordnet werden, wenn geeignete alternative Verkehrsflächen für den Radverkehr zur Verfügung stehen“. Hier bleibt abzuwarten, wie streng diese Einschränkung von den Straßenverkehrsbehörden ausgelegt wird.
Umfassender Versuch in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hatte mit einem Erlass bereits Ende 2023 Schutzstreifen auf schmaler Kernfahrbahn zugelassen. Hier sind auch einseitige Schutzstreifen erlaubt. Vorausgegangen war dem Erlass des Ministeriums für Verkehr ein Gutachten in Auftrag der AGFK-BW, das auf einem umfassenden Modellprojekt basierte: 26 Kommunen hatten Schutzstreifen auf schmalen Kernfahrbahnen über drei Jahre lang getestet.
In Heusenstamm gab es einen Verkehrsversuch mit beidseitigen Schutzstreifen auf einer sogar nur 3,00 m breiten Kernfahrbahn. Der Versuch war wissenschaftlich begleitet worden (von der Hochschule Darmstadt); in dem vor einem Jahr veröffentlichten Ergebnis wird empfohlen, Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn in die nächste StVO-Novelle mitaufzunehmen.
In den Niederlanden zählen Schutzstreifen bei schmaler Kernfahrbahn sowohl inner- wie auch außerorts seit vielen Jahren zum Standard.
Hier geht es zum NRW-Erlass.
Und hier gibt es Informationen zu Baden-Württemberg. Und hier der Erlass aus Baden-Württemberg.
Hintergründe zum Verkehrsversuch in Heusenstamm.
Foto: Philipp Böhme/qimby
10. Juni 2026