Durch die Landesbauordnung NRW wird den Kommunen nun die Möglichkeit eingeräumt, auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zugeschnittene Regelungen zur Notwendigkeit, Anzahl und Qualität von Stellplätzen zu erlassen. In einer kommunalen Stellplatzsatzung können Vorgaben für Kfz-Stellplätze geregelt werden. Die Kommunen haben zudem erweiterte Möglichkeiten, den ÖPNV, den Radverkehr, CarSharing oder die Anforderungen der E‑Mobilität in den Satzungen zu berücksichtigen und zu konkretisieren.
Auch Bauherren können durch aktive Fördermaßnahmen des ÖPNVs und Radverkehrs sowie durch das Anbieten von CarSharing die Anzahl notwendiger Stellplätze reduzieren und damit Baukosten sparen. Durch Einbezug von Ablösesatzungen können diese in der kommunalen Stellplatzsatzung rechtssicher implementiert sowie optional auch Ablösebeiträge für Fahrradabstellplätze geregelt werden. Kommunale Stellplatzsatzungen werden mit den neuen Möglichkeiten zu einem Baustein einer kommunalen Mobilitätsstrategie.
Die Aufstellung einer kommunalen Stellplatzsatzung hat die Planersocietät in der Stadt Monheim am Rhein aktiv begleitet. Die Satzung greift eine Vielzahl der innovativen Möglichkeiten der Landesbauordnung NRW auf und wurde Ende des Jahres 2018 vom Rat der Stadt beschlossen.
Ansprechpartner: Dr. Michael Frehn / Jan Diesfeld