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Wie Fußverkehrs-Checks wirken

In Ostbe­vern haben wir 2025 einen Fußver­kehrs-Check durch­ge­führt. Jüngst fand eine Nach­be­spre­chung statt. Die Gemeinde setzt die FVC fort. 

Die Gemeinde Ostbe­vern im Nord­os­ten des Müns­ter­lan­des ist ein schö­nes Beispiel dafür, dass sich kleine Maßnah­men schnell umset­zen lassen – teils noch während die FVC laufen – und nicht immer teuer sein müssen. Wich­tig war dabei zum einen das große Enga­ge­ment der Kommune. So nahm der Bürger­meis­ter an allen Veran­stal­tun­gen im Rahmen des Fußver­kehrs-Checks teil, auch die Verwal­tung war schnell für den Fußver­kehr sensi­bi­li­siert. Die Poli­tik hat im Februar 2026 einen Beschluss zum Fußver­kehrs-Check gefasst und die Umset­zung von Maßnah­men frei­ge­ge­ben. Zum ande­ren wurden die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hörde und der Landes­be­trieb Straßen.NRW früh­zei­tig eingebunden. 

Umge­setzt (oder in Umset­zung befind­li­che Maßnah­men) sind beispiels­weise:
➡️ Abmar­kie­rung von Park­plät­zen, um siche­res Queren zu gewähr­leis­ten oder um Sicht­ach­sen frei­zu­hal­ten
➡️ An einem Zebra­strei­fen auf einer Landes­straße – er wird vor allem von Schul­kin­dern genutzt – wurden eine Mittel­in­sel markiert und Tempo 30 einge­führt
➡️ Markie­rung einer Mittel­in­sel in eine Nahver­sor­gungs­be­reich – zum einfa­che­ren Queren
➡️ Aufhe­bung der Radwe­ge­be­nut­zungs­pflicht auf einer Landes­straße, um Nutzungs­kon­flikte zu verhin­dern. Alter­na­tiv wurde eine Fahr­rad-Pikto­gramm­kette auf der Landes­straße aufgebracht 

Im Rahmen der Euro­päi­schen Mobi­li­täts­wo­che setzt die Gemein­de­ver­wal­tung die Fußver­kehrs-Checks fort – mit zwei Bege­hun­gen. Die erste widmet sich der Barrie­re­frei­heit, die zweite der Schul­weg­si­cher­heit. Auch ein Radver­kehrs-Check ist geplant. Wir wünschen viel Erfolg! 

11. Septem­ber 2026