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Erweiterte Regelungskompetenz für Kommunen: Kommunale Stellplatzsatzung Monheim am Rhein

Durch die Landes­bau­ord­nung NRW wird den Kommu­nen nun die Möglich­keit einge­räumt, auf die jewei­li­gen örtli­chen Gege­ben­hei­ten zuge­schnit­tene Rege­lun­gen zur Notwen­dig­keit, Anzahl und Quali­tät von Stell­plät­zen zu erlas­sen. In einer kommu­na­len Stell­platz­sat­zung können Vorga­ben für Kfz-Stell­plätze gere­gelt werden. Die Kommu­nen haben zudem erwei­terte Möglich­kei­ten, den ÖPNV, den Radver­kehr, CarSha­ring oder die Anfor­de­run­gen der E‑Mobilität in den Satzun­gen zu berück­sich­ti­gen und zu konkretisieren.

Auch Bauher­ren können durch aktive Förder­maß­nah­men des ÖPNVs und Radver­kehrs sowie durch das Anbie­ten von CarSha­ring die Anzahl notwen­di­ger Stell­plätze redu­zie­ren und damit Baukos­ten sparen. Durch Einbe­zug von Ablö­se­sat­zun­gen können diese in der kommu­na­len Stell­platz­sat­zung rechts­si­cher imple­men­tiert sowie optio­nal auch Ablö­se­bei­träge für Fahr­rad­ab­stell­plätze gere­gelt werden. Kommu­nale Stell­platz­sat­zun­gen werden mit den neuen Möglich­kei­ten zu einem Baustein einer kommu­na­len Mobilitätsstrategie.

Die Aufstel­lung einer kommu­na­len Stell­platz­sat­zung hat die Planer­so­cie­tät in der Stadt Monheim am Rhein aktiv beglei­tet. Die Satzung greift eine Viel­zahl der inno­va­ti­ven Möglich­kei­ten der Landes­bau­ord­nung NRW auf und wurde Ende des Jahres 2018 vom Rat der Stadt beschlossen.

Ansprech­part­ner: Dr. Michael Frehn / Jan Diesfeld