Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor drei Wochen war Voraussetzung für die StVO-Novelle. Beide Gesetzesänderungen zusammen geben Städten und Gemeinden nun mehr Raum für sinnvolle Regelungen in der eigenen Kommune. Endlich können sie Rad- und Fußverkehr oder auch Bussen den notwendigen Platz einräumen. Für die Anlage eines Zebrastreifens vor einem Spielplatz muss nicht erst ein Kind angefahren werden, Parkraumkonzepte können vorausschauend entwickelt werden, nicht erst, wenn das Parkchaos tägliche Realität ist. Auch für Tempo30 gibt es mehr Freiraum.
Durch die Änderungen in StVG und StVO sind nun – neben dem überragenden Anliegen der Verkehrssicherheit – der Klima- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Aspekte maßgeblich für neue Vorhaben im Verkehr. Die Leichtigkeit des (Auto-)Verkehrs ist zwar weiter ein Kriterium. Es entfällt für viele Maßnahmen aber die bisherige Hürde, dass zwingend eine sogenannte „qualifizierte Gefahrenlage“ als Voraussetzung vorliegen muss.
Natürlich hätte man sich auch mehr wünschen können, aber es geht in einem kleinen Schritt in die richtige Richtung. Und vielleicht ist diese kleine StVO-Novelle, dieser kleine Schritt eben auch der Einstieg in einen Paradigmenwechsel, wie der unverwüstliche Burkhard Horn in einem lesenswerten Blogbeitrag schreibt.
1. Juli 2024