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NRW-Erlass erleichtert Kommunen
Einrichtung von Schulstraßen

Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Verkehrsministerium erleichtert es ab sofort den Kommunen, Schulstraßen einzurichten. Der Schulstraßen-Erlass fasst zusammen, welche Möglichkeiten es gibt, Schulstraßen einzurichten. Damit können und sollen Städte und Gemeinden die Verkehrssicherheit rund um ihre Schulen verbessern.

Konkret hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW eine Niederschrift der Verkehrsingenieur-Besprechung im Dezember mit Erlasscharakter an die Bezirksregierungen in NRW geschickt. Darin werden die Grundlagen, die das Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht legen, aufgezeigt, um eine temporäre Straßensperrung rechtssicher anordnen zu können.

Nordrhein-Westfalen hat damit als erstes Bundesland eine landesweite Regelung für Schulstraßen herausgegeben. Der Erlass empfiehlt eine Teileinziehung von Straßen und die Absperrung durch Poller oder Schranken.

Die Planersocietät unterstützt die Kommunen gern bei der Einrichtung von Schulstraßen. Wir beschäftigen uns bereits seit einiger Zeit intensiv mit dem Thema Schulwegsicherheit. Zumal sichere Schulwege eine Grundvoraussetzung für die Vision Zero sind.

Tatsächlich ist die Einrichtung von Schulstraßen in Deutschland bereits heute möglich. Beleg dafür ist ein Rechtsgutachten, das der Verkehrsclub VCD, das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und das Aktionsbündnis Kidical Mass in Auftrag gegen haben. Der NRW-Erlass des grünen Verkehrsministers Oliver Krischer gibt den Kommunen nun Rechtssicherheit und auch Handlungsempfehlungen.

Foto: Stefan Flach/Kidical Mass
22. Februar 2024